Urteil Gericht: Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

Mit großer Spannung haben Politik und Bevölkerung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs geschaut. Überraschend ist das Ergebnis letztlich nicht mehr - doch die Folgen sind weitreichend.

Die Wahl muss wiederholt werden.

Foto: dpa/Annette Riedl

Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.

Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

Am 26. September 2021 waren - mitten in der Corona-Pandemie - in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.

Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.

Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38 000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen statt 34 000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

(dpa)