Gerichtsentscheidung Keine besonderen Regeln für genesene Corona-Patienten
Ein Mann hatte per Eilverfahren gegen die geltenden Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin gelagt.
Für Menschen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, gibt es keine Extrawurst bei Treffen mit anderen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem Eilantrag eines Mannes beschlossen. Er fand, dass die verordneten Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin im Freien auf ihn vorläufig keine Anwendung finden sollten. Sie seien im Hinblick auf Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, insgesamt nicht geeignet.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung und wies den Eilantrag zurück. Eine dauerhafte Immunität für Genesene sei wissenschaftlich nicht belegt. Neue Infektionen seien damit möglich. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers werde auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.
Die Berliner Verordnung enthält aktuell auch Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im Freien. Erlaubt sind Treffen mit einem weiteren Haushalt - maximal fünf Erwachsenen. In der Zeit von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr sind Treffen nur zu zweit gestattet.
Die in der Verordnung geregelten Beschränkungen seien voraussichtlich rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Sie verfolgten den legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit als möglich vorzubeugen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu verringern und damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.