Gladbecker Geiselgangster wegen Drogenbesitz verurteilt
Bochum (dpa). Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner ist am Dienstag wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Damit verschiebt sich die mögliche Entlassung eines der bekanntesten deutschen Schwerverbrecher weiter nach hinten.
Die Justiz hatte als frühesten Haftprüfungstermin ursprünglich den 26. Februar 2016 festgelegt. Daran könnte sich allerdings die Sicherungsverwahrung anschließen.
Vor Gericht gestand Rösner, im Gefängnis Heroin besessen zu haben. Rösner, der bereits seit 21 Jahren im Gefängnis sitzt, sagte den Richtern wörtlich: "Glauben Sie ernsthaft, dass mich so eine Strafe beeindruckt? Das geht mir auf Deutsch gesagt am Arsch vorbei." Und das sei nicht "rotzfrech" gemeint, sondern "Tatsache".
Der Prozess fand unter schweren Sicherheitsvorkehrungen statt. Rösner wurde auch während der Verhandlung von maskierten SEK-Beamten bewacht.
Zusammen mit Dieter Degowski hatte Rösner im August 1988 eine Bankfiliale in Gladbeck überfallen und Geiseln genommen. Bei ihrer von zahlreichen Medienvertretern begleiteten Flucht wurden ein 15-jähriger Junge und ein 18-jähriges Mädchen erschossen. Rösner wurde dafür 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt.