Hoeneß hört Urteil mit versteinerter Miene an

Richter hält die Erklärungen des Bayern-Präsidenten teilweise für unglaubwürdig.

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München. Als Richter Rupert Heindl das Urteil verkündet, beißt sich Uli Hoeneß auf die Lippen. Seine Hände liegen flach auf dem Tisch, die Finger trommeln leise. Einmal wischt er sich mit der Hand über die Wange. Seine Frau Susi sitzt in der ersten Reihe — wie versteinert. Keine Regung ist beiden anzumerken. Drei Jahre und sechs Monate Haft verhängt das Landgericht München II für den Präsidenten des FC Bayern. Zur Bewährung kann das nicht mehr ausgesetzt werden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der wohl streitbarste Fußball-Funktionär Deutschlands ins Gefängnis.

Ruhig und sachlich erklärt Richter Heindl, warum es keine Bewährungsstrafe gibt — und warum er das Verfahren auch nicht einstellte. „Es wird manchmal vergessen, dass Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt ist“, sagt er. „Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir Ihnen nicht ab.“

Uli Hoeneß zu Haftstrafe verurteilt
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Die Selbstanzeige sei nicht aus freien Stücken erfolgt, hält er dem Verurteilten vor. „Sie waren getrieben von der Angst vor Entdeckung.“ Zu Hoeneß’ Gunsten wertete das Gericht seinen bislang unbescholtenen Lebenswandel und vor allem sein Geständnis.

Was dieses Urteil bedeutet, zeigt sich am besten, wenn man an das zurückdenkt, was Hoeneß’ Anwalt Hanns W. Feigen als „Stunde Null dieses Verfahrens“ bezeichnet: den 17. Januar 2013. Damals stellte Uli Hoeneß seine inzwischen ebenso bekannte wie umstrittene Selbstanzeige. Dass es das geheime Schweizer Millionenkonto überhaupt gibt, hatte er nur zwei Tage vorher seinem Steuerberater offenbart.

Bis zu seinem öffentlichen Absturz wurde der Präsident des derzeit erfolgreichsten Fußball-Clubs der Welt von den Reichen und Mächtigen in diesem Land geradezu hofiert. Auch wenn er selbst Millionen verdiente, galt er als ehrliche Stimme des Volkes, als Vertreter des kleinen Mannes sogar. Er inszenierte sich als moralisches Vorbild.

Das ist nun vorbei. Er ist ein — wenn auch noch nicht rechtskräftig — verurteilter Steuersünder, der selbst eingeräumt hat, mehr als 27 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Das Gericht geht zum Schluss sogar von 28,5 Millionen zuzüglich Zinsen aus, die Hoeneß nachzahlen muss. Der Solidaritätszuschlag fehlte noch.

„Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit“, sagt zwar sein Verteidiger Feigen über den Tag der Selbstanzeige. Allerdings räumte er in seinem Plädoyer „formale“ Fehler ein. Nach der Entscheidung kündigte er an, das Urteil anzufechten. Die Anwälte wollen, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in der Causa Hoeneß entscheidet. Und sie hoffen dann auf eine Bewährungsstrafe.