Fall Hoeneß: Auch die Steuermoral stand auf dem Spiel

Das Urteil im Fall Uli Hoeneß geht in Ordnung

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Uli Hoeneß in einer kargen Gefängniszelle statt mit rot-weißem Schal auf den Fußballtribünen dieser Welt — das erscheint schwer vorstellbar. Hat er, der Mann mit der großen Lebensleistung, das verdient? Wer — auch außerhalb der großen Bayern-Gemeinde — dem menschlich nachvollziehbaren Reflex „der arme Uli“ erliegt, stelle sich nur mal vor, die Richter hätten anders entschieden.

Was hätte es bedeutet, wenn eine Steuerhinterziehung in dieser gigantischen Dimension ohne Haftstrafe bliebe? Ein Bewährungsurteil hätte ein fatales Signal für die Steuermoral bedeutet. Wenn nicht in einem solchen Fall — wann soll denn dann die im Gesetz vorgesehene Haftstrafe gerechtfertigt sein?

Uli Hoeneß zu Haftstrafe verurteilt
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Uli Hoeneß zu Haftstrafe verurteilt

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Das Gericht hat im Strafmaß sehr wohl die für Hoeneß sprechenden Argumente berücksichtigt. Schon die Staatsanwaltschaft war mit ihrem Antrag deutlich unter dem Höchstmaß von zehn Jahren geblieben. Die Richter gingen noch weiter runter, weil ohne Mitwirkung von Hoeneß bei der Aufklärung der wahre Umfang der Steuerschulden wohl nicht aufgedeckt worden wäre. Die gezeigte Reue und die Prangerwirkung, der Hoeneß lange ausgesetzt war, dürften ebenfalls mildernd ins Gewicht gefallen sein. Doch eine Bewährungsstrafe war hier einfach nicht drin. Der Bundesgerichtshof hält diese schon bei „nur“ einer Million hinterzogener Steuern allenfalls unter besonderen Umständen für möglich.

Nun lässt sich argumentieren, es könne doch Hoeneß nicht angelastet werden, dass dessen Beratern Fehler bei der Selbstanzeige unterliefen. Hätten sie alles richtig gemacht, wäre er vielleicht straffrei ausgegangen. Doch dabei wird übersehen, dass die Selbstanzeige Steuerhinterziehern ohnehin schon ein großes Privileg zuspricht, das es bei anderen Straftaten nicht gibt. Da darf der Staat dann auch strenge Regeln vorschreiben, die ein nur scheibchenweises Zugeben von Taten, ein Katz- und Maus-Spiel, verhindern sollen.

Die dogmatisch sauberste Lösung wäre ohnehin eine Abschaffung der Selbstanzeige. Doch pragmatische und für das Gemeinwesen äußerst ergiebige Gründe sprechen dagegen: Das Instrument spült Hunderte Millionen Euro in die Staatskasse. Und sorgt auf diese Weise auch für ein Stück Steuergerechtigkeit.