Hygienevorschriften: Dürfen Tagesmütter aufatmen?
Hin und Her über Geltung strenger EU-Hygienevorschriften.
Düsseldorf. Für viele Eltern kleiner Kinder sind sie unentbehrlich: die Tagesmütter. Allein in NRW betreuen knapp 11 500 rund 30 000 Kinder. Anfang des Jahres hatte eine Nachricht für Verunsicherung gesorgt, dass auf diese Tagesmütter strengere Hygienevorschriften zukämen.
Aufgrund einer EU-Verordnung seien sie wie Lebensmittelunternehmen zu behandeln und dürften zum Beispiel das Handtuch nur einmal benutzen, müssten genau dokumentieren, welche Lebensmittel sie einkaufen und wie sie diese verarbeiten. Dass keine Ringe bei der Zubereitung von Speisen getragen werden dürften, Nagellack tabu sei — all das war plötzlich in der Diskussion.
Im NRW-Verbraucherschutzministerium machte man sich daher Gedanken über einen detaillierten (bislang nicht veröffentlichten) Leitfaden, mit dem man den Tagesmüttern an die Hand geben wollte, wie sie sich korrekt zu verhalten hätten.
Das wiederum brachte die Landes-CDU auf den Plan, die das Thema für heute auf die Tagesordnung des Landtags setzte. Es sei „lebensfremd, Tagesmütter als Lebensmittelunternehmer zu behandeln“.
In dem Antrag spricht die Union gleichzeitig den Tagesmüttern und -vätern ihr Vertrauen aus: „Frauen oder Männer, die häufig mehrere eigene Kinder gesund ernährt und großgezogen haben, verdienen Vertrauen und Ermunterung statt Misstrauen und bürokratischer Bevormundung.“
Allerdings scheint die Debatte nun ins Leere zu gehen. Denn: Die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin teilte mit, dass Tagesmütter gar nicht als „Lebensmittelunternehmen“ gelten, folglich auch die strengen Hygienevorschriften nicht anwendbar seien.
Insofern würde sich auch der geplante Leitfaden erübrigen. Allerdings: Das CSU-geführte Bundesverbraucherministerium hält Tagesmütter durchaus für „Lebensmittelunternehmer“. Ganz ausgestanden ist die Sache also noch nicht.