Grüner Minister legt sich mit den Jägern an
Johannes Remmel will bei der Jagd in Nordrhein-Westfalen mehr Tierschutz und Nachhaltigkeit.
Düsseldorf. Den rund 80 000 Jägern in NRW steht eine tiefgreifende Änderung des Jagdrechts ins Haus.
Die Landesregierung will „einen Paradigmenwechsel hin zur Nachhaltigkeit einleiten und das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz ausrichten“, so steht es im Koalitionsvertrag.
Das heißt konkret: Die Liste der jagdbaren Tierarten soll gekürzt, die Jagdhundeausbildung an lebenden Enten und Füchsen verboten werden.
Für Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sind etwa die Praktiken der Hundeausbildung ein Verstoß gegen den Tierschutz. Es sei nicht zu vermitteln, „dass zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden angeschossener Wildtiere Schmerzen und Leiden von Übungstieren in Kauf genommen werden“.
Jochen Borchert, Präsident des Landesjagdverbands, wehrt sich gegen die Vorschläge des Ministers. „Niemand kann überzeugend erklären, warum an der Liste der jagdbaren Arten etwas geändert werden müsste“, sagt er. „Warum antasten, was sich seit Jahrzehnten bewährt hat?“
Auch in Sachen Jagdhundeausbildung hat Borchert eine klare Haltung: „Es ist einwandfrei geklärt, dass die Praxis mit Enten und Füchsen tierschutzgerecht ist“, sagt er. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Stressbelastung der eingesetzten Tiere gering sei.
Remmels Pläne sehen vor, die Jagd auf verschiedene Vögel zu verbieten, unter anderem die Türkentaube und das Blässhuhn. Stattdessen müsse mehr Schalenwild (Rehe und Hirsche) gejagt werden. Dessen Population sei zu groß — unter anderem, weil zu viel gefüttert werde.
„Wildschäden und gestörte Sozialstrukturen“ seien die Folgen, sagt der Minister. Den Jägern wirft er vor, ihrer Hegepflicht nur unzureichend nachzukommen. Es bestehe „zweifellos Handlungsbedarf“. Tatsächlich ist das Bundesjagdgesetz seit 1976 nicht mehr umfassend geändert worden.
„Wir sind gegen eine grundlegende Änderung des Jagdrechts“, sagt Borchert, fügt aber hinzu: „Der zuständige Umweltminister ist kein Scharfmacher.“ Dennoch sollte niemand „ohne Not den gesellschaftlichen Konsens auf dem Gebiet des Jagdrechts mutwillig aufs Spiel setzen.“
Der Gesetzesentwurf muss im Landtag eine Mehrheit finden, damit die Änderungen in Kraft treten können. Dies könnte wahrscheinlich 2014 der Fall sein.