300 000 Fälle: 93-Jähriger wegen NS-Verbrechen vor Gericht

Hannover (dpa) - Wegen Beihilfe zu Mord im Vernichtungslager Auschwitz muss sich ein 93 Jahre alter früherer Freiwilliger der Waffen-SS vor Gericht verantworten.

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Das Verfahren am Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe in mindestens 300 000 Fällen wird am 21. April beginnen. Bis Ende Juli sind 26 weitere Verhandlungstage angesetzt.

Solche Verfahren Jahrzehnte nach der Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau wurden möglich, weil die Justiz seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 nicht mehr darauf besteht, individuelle Schuld nachzuweisen - was oft unmöglich ist.

Der NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg zufolge wurde im Zuge dieses Verfahrens die Rechtslage neu beurteilt. Es reicht aus, dass ein Beschuldigter dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - egal ob direkt als Aufseher bei den Gaskammern oder indirekt etwa als Koch.

Dem 93-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Hannover vor, 1944 im KZ Auschwitz zurückgelassenes Gepäck angekommener Häftlinge weggeschafft zu haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass die als nicht arbeitsfähig eingestuften überwiegend jüdischen Häftlinge nach der Ankunft in den Gaskammern ermordet wurden. Durch seine Arbeit soll er das systematische Morden unterstützt haben.

Der Angeklagte soll zwischen Mai und Juli 1944 während der „Ungarn-Aktion“ in Auschwitz an der Bahnrampe im Lagerabschnitt Birkenau beschäftigt gewesen sein. Zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 trafen dort 137 Eisenbahntransporte mit rund 425 000 deportierten Menschen aus Ungarn ein. In Auschwitz-Birkenau wurden mehr als eine Million meist jüdischer Häftlinge ermordet.

Dem Verfahren haben sich nach Angaben des Gerichts mittlerweile 55 Nebenkläger angeschlossen. Überlebende des Holocaust hatten bereits angekündigt, den Horror des Vernichtungslagers in dem Verfahren schildern zu wollen. Kritiker bemängelten, dass solch ein Prozess Jahrzehnte zu spät kommt.

Der NS-Fahndungsstelle zufolge wurden nach der Neubeurteilung der Rechtslage bundesweit 49 Verfahren gegen mögliche NS-Verbrecher eingeleitet. Eine Vielzahl sei jedoch wegen Verhandlungsunfähigkeit der Beschuldigten eingestellt worden.