Abgeordnete dürfen Bahn-Netzkarte auch privat nutzen
Berlin (dpa) - Bundestagsabgeordnete dürfen ihre Bahn-Netzkarte ab sofort auch für private Fahrten nutzen. Ein Sprecher des Bundestages bestätigte eine entsprechende Änderung, über die zuvor die „Bild“-Zeitung berichtet hatte.
Vor dem Hintergrund der Diskussion über kostenlose Bahnfahrten des SPD-Spitzenkandidaten Peer Steinbrück zu bezahlten Vorträgen habe sich die Bundestagsverwaltung mit dem Thema befasst und den „Sachverhalt präzisiert“.
Alle Mitglieder des Bundestages bekommen die BahnCard 100 für die 1. Klasse. Das Abgeordnetengesetz sehe keine Regelung über die Nutzung der Freifahrtberechtigung vor, erklärte der Sprecher. Da es sich um eine Pauschalleistung handele, habe die Bundestagsverwaltung „keine Veranlassung und keine Möglichkeit, die Verwendung der BahnCard zu kontrollieren“. Vorher war in der Reisekostenregelung des Bundestages laut „Bild“-Zeitung festgelegt, dass die Netzkarte „für das Mandat, nicht aber privat genutzt werden darf“.
Nach Informationen des Berliner „Tagesspiegels“ (Sonntag) wird die Nutzung der BahnCard 100 Thema im Ältestenrat des Parlaments. Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) wolle das Thema am kommenden Donnerstag auf die Tagesordnung der Rechtsstellungskommission im Ältestenrat stellen. Die Kommission mit Vertretern aller Fraktionen hatte zuletzt über neue Richtlinien zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten beraten.