Adoptiveltern verärgert über die Mütterrente
Viele werden benachteiligt, doch die Regierung hält an der Pauschalregelung fest.
Berlin. Die Bundesregierung plant keine Korrekturen, um die Benachteiligung von Adoptiveltern bei der Mütterrente zu beseitigen. „Änderungen sind nicht angedacht“, erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Linke im Bundestag haben entsprechende Nachbesserungen angemahnt.
Seit dem 1. Juli ist die höhere Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, jetzt in Kraft. Doch manche gehen leer aus und ärgern sich darüber. So wie Bettina von Kleist in Berlin. Die 65-jährige Buchautorin hatte am 8. Oktober 1982 einen Jungen zu sich genommen, der zu diesem Zeitpunkt ein Jahr und fünf Monate alt war. Die Rentenversicherung teilte Ihr jedoch mit, dass das Adoptivkind bei der Mütterrente nicht berücksichtigt werden könne, weil es erst nach dem ersten Lebensjahr in die neue Familie kam. „Dieser Umstand trifft nicht nur mich, sondern auch viele andere Adoptiveltern“, klagt von Kleist. Die genaue Zahl ist allerdings unbekannt. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 1500 Kinder von fremden Familien adoptiert.
Tatsächlich ist für die rentenrechtliche Anrechnung der Erziehungszeiten das Geburtsdatum des Kindes maßgebend. Für vor 1992 geborene Kinder sind jetzt grundsätzlich die ersten 24 Lebensmonate entscheidend. Bis zum 1. Juli waren es nur die ersten zwölf. Dafür bekommen Mütter nun zwei Rentenpunkte gut geschrieben, anstatt nur einen. In den alten Bundesländern entspricht das derzeit 28,61 Euro und in den neuen Ländern 26,39 Euro mehr Rente.
Noch ärgerlicher aus Sicht von Adoptiveltern dürfte es sein, wenn das Kind obendrein noch von seiner leiblichen Mutter vernachlässigt wurde. Denn auch sie bekommt im Grundsatz mehr Mütterente. Bei der pauschalen Regelung wird nämlich nicht geprüft, wer das Kind wann genau erzogen hat.
Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit eines praktikablen Verwaltungsverfahrens. Eine individuelle Prüfung oder Neuberechnung der Renten von insgesamt 9,5 Millionen Bestandsrentnern, die vor 1992 geborene Kinder haben, „wäre zeitnah nicht umsetzbar gewesen“, heißt es in einer Stellungnahme.