Eltern von „Gorch Fock“-Kadettin scheitern mit Klage
Aachen (dpa) - Die Eltern der 2008 auf der „Gorch Fock“ über Bord gegangenen Kadettin Jenny Böken sind mit einer Entschädigungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Aachen wies ihre Klage auf 40 000 Euro Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz zurück.
Nach diesem Gesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt.
Der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten „Ausguck“ ohne Sicherung sei bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich. Der Wachdienst sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbundenen, stellte das Verwaltungsgericht fest.
Es sei nicht wahrscheinlich, bei diesem Dienst zu sterben, begründete der Vorsitzende Richter Markus Lehmler das Urteil. Auf der „Gorch Fock“ habe es in über 50 Jahren als Segelschulschiff mit mehr als 14 000 Kadetten nur eine geringe Zahl tödlicher Unfälle gegeben.
„Wir sind enttäuscht“, sagte Jennys Vater Uwe Böken zum Urteil. Die Eltern wollen prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen. Das Gericht ließ offen, ob - wie von der beklagten Bundesrepublik angeführt - eine Verjährung eingetreten und die Frist für eine Entschädigungsklage schon abgelaufen war.
Jenny Böken aus Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen war 2008 während ihrer Nachtwache von dem Segelschulschiff über Bord gegangen. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück. Die Todesumstände sind aber bisher nicht geklärt.
Die Eltern strengen seit Jahren vergeblich ein juristisches Verfahren nach dem anderen an. Vor dem Bundesverfassungsgericht wollen sie erreichen, dass gegen den Schiffsarzt und den damaligen Kommandanten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird. „So lange die Gesundheit das zulässt, werden wir keine Ruhe geben, bis wir wissen, was passiert ist“, hatte Uwe Böken vor der Verhandlung gesagt.