Änderungen zum Juli: Mehr Geld für Rentner und Kinder
Berlin (dpa) - Rentner und Familien mit Kindern haben vom 1. Juli an mehr Geld in der Tasche. Die rund 20 Millionen Rentner profitieren von der höchsten Rentenerhöhung seit 23 Jahren. Angehoben wird auch der Kinderzuschlag.
Gute Nachricht gibt es zudem für Urlauber: Im Juli und August dürfen Lastwagen auch samstags nicht fahren. Folgende gesetzliche Änderungen stehen laut Bundesregierung im Juli an:
RENTE: Zum 1. Juli steigt die Rente um 4,25 Prozent in den alten Ländern und um 5,95 Prozent in den neuen Ländern. Rechnet man die derzeit geringen Preissteigerungen mit ein, ist es sogar die höchste reale Rentenerhöhung seit 1977. Die Rentenversicherung überweist die höheren Altersbezüge automatisch. Auch die Versorgungsbezüge werden in den alten und neuen Ländern um 4,25 Prozent angehoben. Rund 161 000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten.
KINDERZUSCHLAG: Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf dann maximal 160 Euro monatlich. Zu Jahresbeginn wurden bereits Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht.
FAHRVERBOTE: Im Juli und August dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird ausgedehnt. Auf hoch belasteten Strecken dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in Ausnahmen zwischen 07.00 und 20.00 Uhr verkehren.
ENTSCHÄDIGUNG: Die Entschädigung für Menschen, die sich in der DDR 1978/79 bei der Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckt haben, steigt ab 1. Juli um 4,25 Prozent. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Schwere der Schädigung ab und kann bis zu 1261 Euro monatlich betragen.
DEUTSCHKURSE: Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund könnten an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.
KORRUPTION: Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist den Angaben zufolge bereits am 4. Juni in Kraft getreten.
REEDEREIEN: Reedereien werden steuerlich entlastet. Sie dürfen seit Juni die Lohnsteuern einbehalten. Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass nur noch etwa 360 Handelsschiffe unter deutscher Flagge fahren. Dieser Abwärtstrend soll gestoppt werden.
ALTE ELEKTROGERÄTE: Ab 24. Juli sind große Händler - einschließlich Onlinehändler - verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Kleingeräte wie Rasierer oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte den Angaben zufolge ebenfalls kostenlos zurück.
INTERNET: Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen: Die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste schaffe einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues Zertifikat.