Kopftuchverbot für Jurareferendarinnen ist unzulässig

Augsburg (dpa) - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt.

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Das Gericht gab einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Bayern kündigte umgehend Berufung an.

Das Münchner Oberlandesgericht, das die Frau eingestellt hatte, hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert. Danach müssen Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen zu wollen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte Bausback. „Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“ Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten.

Die 25 Jahre alte Studentin sieht sich als diskriminiert und stigmatisiert. Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2000 Euro Schmerzensgeld gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.

Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern einmalig, bislang habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben. In Berlin war kürzlich eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin mit einer Klage gescheitert. Derzeit befasst sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, ob das Tragen eines Kopftuch am Arbeitsplatz zulässig ist. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.