Ärzte dürfen Schmiergeld annehmen

Laut Bundesgerichtshof sind Provisionszahlungen von Pharmafirmen keine strafbare Korruption.

Karlsruhe. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs machen sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie Provisionen von Pharmafirmen annehmen. Auch Pharmareferenten, die Prämien anbieten, damit der Arzt deren Arzneimittel verschreibt, gehen straffrei aus. Nach geltendem Strafrecht sei ein solches Verhalten nicht strafbar, so die Richter. Ärzte seien weder Amtsträger noch von den Krankenkassen Beauftragte. Eben dies aber setzten die geltenden Vorschriften über Bestechung und Bestechlichkeit voraus.

Ein Sprecher das Bundesgesundheitsministeriums erklärte, das Gericht bestärke die Freiberuflichkeit der Ärzte. Das Urteil sei aber auch ein Appell an die Kassen und die Ärzteschaft, berufs- und sozialrechtliche Verfehlungen aufzudecken.

Anders sieht das Karl Lauterbach. „Wir kommentieren zwar nicht die Weisheit des Gerichts“, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker gegenüber unserer Zeitung. Das Urteil sei aber ein Hinweis darauf, „dass das geltende Recht nicht ausreicht“. Auch die Karlsruher Richter gaben den Hinweis, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, darüber zu befinden, „durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung zu ermöglichen“.

Nach Angaben von Lauterbach wird die SPD nach der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Die SPD-Fraktion hatte schon Ende März in einem Antrag zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen betont: „Neben dem finanziellen Schaden drohen Patienten zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung, wenn zum Beispiel für die Auswahl einer Krebstherapie nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden Arzt.“

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