Dabei geht es um die damalige Behauptung des AfD-Vorstandsmitglieds Georg Pazderski, das Umweltministerium habe den Wahlkampf der US-Kandidatin Hillary Clinton mit Millionensummen unterstützt.
Hintergrund war gewesen, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen seiner Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) ein Klimaschutzprojekt in Afrika gefördert hatte, das von der Clinton-Foundation umgesetzt wird. An einem weiteren IKI-Projekt ist die Stiftung beteiligt. Das Umweltministerium hatte jedoch darauf hingewiesen, dass die Förderentscheidung für beide Projekte lange vor Beginn des US-Präsidentschaftswahlkampfes erfolgte, in dem Hillary Clinton dann dem heutigen Amtsinhaber Donald Trump unterlag.
Wie das Umweltressort weiter mitteilte, wurde die Rechtsauffassung des Ministeriums nun durch das Landgericht "vollumfänglich bestätigt". Laut dem bereits am 5. Juli verkündeten Urteil handele sich bei der aufgestellten Behauptung um einen schwerwiegenden Vorwurf, der geeignet gewesen sei, das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden. Da die Behauptung unwahr sei, bestehe Anspruch auf Richtigstellung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. bk/cp AFP