AfD zieht mit Schusswaffen-Äußerungen Kritik auf sich

Berlin (dpa) - Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat mit einer Äußerung zum Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an der Grenze einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien reagierten empört.

Foto: dpa

CDU-Generalsekretär Peter Tauber fühlte sich an DDR-Zeiten erinnert. SPD-Chef Sigmar Gabriel drang auf eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Petry hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, sie halte zur Sicherung der deutschen Grenzen im Extremfall auch Schüsse auf Flüchtlinge für gerechtfertigt. Ihre rechtspopulistische Partei erhielt mit radikalen Forderungen in der Flüchtlingsdebatte zuletzt wachsenden Zuspruch.

Petry hatte dem „Mannheimer Morgen“ (Samstag) gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“. Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. „Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“ Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde.

Petrys Stellvertreterin Beatrix von Storch, legte später auf Facebook nach. „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“, wurde sie in dem sozialen Netzwerk gefragt. Storch, die auch AfD-Landeschefin in Berlin ist, antwortete knapp mit „Ja“. Dann ruderte sie etwas zurück: „Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig.“ Deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen sie „innerhalb der gesetzlich engen Grenzen“ zulässig sein.

Das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt regelt den Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbeamte an der Grenze. Dieser ist prinzipiell möglich. Die Polizeigewerkschaft GdP schließt dies aber bei einer illegalen Einreise von Flüchtlingen aus.

„Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht“, sagte Gabriel der „Bild am Sonntag“. „Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen.“

CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: „Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden.“ Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: „als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AFD-Vorsitzenden laut Mitteilung „inhuman, verroht und antidemokratisch“. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine „widerliche Geisteshaltung“ vor. Bei der AFD handele es sich „mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei“. Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch „gleicht inzwischen einer Verharmlosung“, sagte Hofreiter der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag).

Im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) regelt Paragraf 11 den „Schusswaffengebrauch im Grenzdienst“. Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, etwa wenn diese sich der wiederholten Weisung, zu halten, durch Flucht zu entziehen versuchen.

Die GdP hält die Äußerung Petrys für falsch, wonach Polizisten per Gesetz verpflichtet seien, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch“ zu machen. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek MDR INFO: „Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht.“