Elf Fälle in zwei Jahren Agenturen für Arbeit gaben Hinweise an Verfassungsschutz
Berlin (dpa) - Jobcenter haben mehrfach einen Extremismus-Verdacht bei Arbeitslosen an den Verfassungsschutz weitergegeben. In den vergangenen zwei Jahren seien in elf Fällen solche Informationen an das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben worden.
Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Die „Passauer Neue Presse“ berichtete zuerst darüber.
„Dabei lagen Verdachtsmomente in den Bereichen Islamismus (vier Fälle), Terror (ein Fall), Gefährdung (ein Fall), und „Reichsbürgerbewegung“ (drei Fälle) vor“, so die Regierung. Zu zwei weiteren Fällen habe die Regierung keine Erkenntnisse.
Ein Jobcenter im Saarland habe seine Mitarbeiter darüber informiert, wie sie mögliche Hinweise weiterleiten könnten. „Das saarländische Landesamt für Verfassungsschutz hatte mit der Führungsebene des Jobcenters ein Sensibilisierungsgespräch geführt“, so das Sozialministerium. Die Hinweise sollten demnach zunächst an eine Ansprechpartnerin im Jobcenter und ein Mail-Postfach der Behörde gegeben werden können.
Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke, die die Anfrage gestellt hatte, kritisierte: „Mitarbeiter von Jobcentern dürfen nicht als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes missbraucht werden.“ Erwerbslose müssten eine Denunziation beim Geheimdienst fürchten, „wenn sie sich politisch verplappern“. Es gehe um vermeintliche Auffälligkeiten, bei denen es auf die subjektive Wahrnehmung von Behördenmitarbeitern ankomme.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies die Vorwürfe zurück. „Wir widersprechen energisch dem Eindruck, dass BA-Mitarbeiter willkürlich Informationen oder Sozialdaten von Kunden an Behörden des Verfassungsschutzes geben würden“, sagte eine Sprecherin. Es sei gesetzlich geregelt, dass nur auf ein konkretes Ersuchen der Ermittlungsbehörden und nur nach Entscheidung des Behördenleiters solche Auskünfte gegeben werden dürften. „Dabei halten wir uns selbstverständlich an die Bestimmungen des Datenschutzes.“