„Früher wurden sie nur militärisch genutzt, künftig gewinnt auch der Einsatz ziviler Drohnen an Bedeutung, etwa für Luftbilder“, sagte Aigner in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Schon mit den kleinen helikopterähnlichen Hobby-Modellen kann man rechtlich schnell an Grenzen stoßen.“
Aigner hält die Nutzung zu privaten Zwecken für eine rechtliche Grauzone. „Ein Kamera-Ausflug in Nachbars Garten wäre zumindest problematisch“, sagte Aigner. Sie warnte: „Die Aufnahme von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, (wäre) ohne deren Einwilligung sogar strafbar.“ Die Drohne zum privaten Gebrauch wird als Videospiel vertrieben. Sie hat zwei eingebaute Kameras. Der Internetkonzern Google hatte im August einen Bericht zurückgewiesen, Drohnen einzusetzen, um Aufnahmen für Geodienste im Internet zu erstellen.