Analyse: Elektroschrott gehört bald in die Tonne

Mit einem Gesetzesentwurf ebnet das Bundeskabinett den Weg für die neue Wertstoffsammlung.

Düsseldorf. Ob alte Handys, defekte Toaster oder Elektrozahnbürsten: In vielen „nutzlosen“ Dingen stecken wertvolle Rohstoffe, die zur Herstellung neuer Produkte wiederverwendet werden können. Alte Elektrogeräte und Nicht-Verpackungsmaterialien aus Kunststoff und Metall sollten bislang beim Wertstoffhandel oder den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden, seien aber oft im Hausmüll gelandet, sagt Gerhard Kotschik vom Umweltbundesamt.

Künftig sollen die Bürger neben Materialien mit dem Grünen Punkt auch kleine Elektrogeräte, Kunststoffe und Metalle unkompliziert entsorgen können — in neuen Wertstofftonnen für die Haushalte. Das Bundeskabinett legte am Mittwoch mit einem Gesetzesentwurf den Grundstein für dieses Vorhaben. Bis 2015 soll die Wertstofftonne flächendeckend eingeführt und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.

In Deutschland werden fast 65 Prozent des Mülls verwertet. Diese Quote soll nun gesteigert werden. Pro Jahr und Einwohner sollen nach einer Schätzung des Umweltbundesamtes etwa sieben Kilogramm Müll pro Person — das entspricht rund 570 000 Tonnen insgesamt pro Jahr — zusätzlich verwertet werden. „Die Wertstofftonne soll auf lange Sicht die Gelbe Tonne ersetzen“, sagt Kotschik.

Im nächsten Schritt soll die Zuständigkeit für die Sammlung geregelt werden. Nach dem neuen Entwurf soll es für alle Sammlungen Ausschreibungen geben. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen: „Die Wertstofferfassung aus Haushalten gehört in die Hand der öffentlichen und nicht in die Trägerschaft privater Entsorger.“ Nur so sei eine zuverlässige und flächendeckende Wertstofferfassung möglich. „Sollte der jetzt vorliegende Entwurf Gesetz werden, werden die Bürger künftig für die Privatisierung der Wertstoffwirtschaft durch höhere Gebühren zur Kasse gebeten“, sagt Reck.

„Unter Kostengesichtspunkten ist die Wertstofftonne bei dieser Zusammensetzung zunächst volkswirtschaftlich neutral, weil geringfügige zusätzliche Sortierkosten durch Einsparungen beim Restmüll aufgewogen werden“, heißt es hingegen in einem Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.