Analyse: Wie die Neonazi-Datei Pannen verhindern soll

Politik reagiert auf das Versagen bei der Aufklärung einer beispiellosen Mordserie.

Berlin. Zehn Wochen ist es her, dass die Neonazi-Mordserie bekannt wurde. Der Tod von acht türkischstämmigen Kleinunternehmern und einem Griechen sowie einer Polizistin sollen auf das Konto von drei Rechtsextremen aus Zwickau gehen. Dass die Sicherheitsbehörden versagt haben, gilt als sicher — eine Neonazi-Datei soll nun einiges richten.

Die zentrale Frage lautet, weshalb Verfassungsschutz und Polizei die Rechtsterroristen jahrelang nicht im Visier hatten und die Behörden offensichtlich nebeneinanderher arbeiteten. Die Landesämter für Verfassungsschutz gaben damals nur Informationen an das Bundesamt weiter, die sie als für die Bundesbehörde relevant erachteten. 1998 konnte die Zelle in Thüringen trotz Haftbefehls und Beobachtung durch den Verfassungsschutz untertauchen. Auch bei der Arbeit von Behörden in anderen Bundesländern gibt es Ungereimtheiten.

Im Dezember wurde ein neues Abwehrzentrum von Bund und Ländern gegen Rechtsextremismus eröffnet. Dort arbeiten Verfassungsschützer und Polizisten zusammen. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder müssen dem Bundesamt unverzüglich alle relevanten Informationen über den gewaltbereiten Rechtsextremismus vorlegen — auch Berichte von V-Leuten. Im Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es wieder eine Abteilung Rechtsextremismus. Alle ungeklärten Banküberfälle, Sprengstoffanschläge und Morde seit 1998, für die das Zwickauer Trio in Betracht kommen könnte, werden überprüft. Ein Verbot der rechtsextremen NPD wird geprüft, gilt aber als schwierig.

In der zentralen Datei von Bund und Ländern sollen Daten von „gewaltbezogenen“ Rechtsextremisten erfasst werden — auch von Hintermännern und Drahtziehern. Auf Grunddaten wie Name, Geburtsdatum und Anschriften haben dann alle Behörden auf Anhieb Zugriff. Unter bestimmten Umständen werden auch erweiterte Daten gespeichert — dazu zählen Bankverbindungen, Haftbefehle oder Angaben zum Waffenbesitz (siehe Kasten).

Es wird einen Bundestags-Untersuchungsausschuss sowie eine Expertenkommission aus Vertretern von Bund und Ländern geben. Sie sollen Ermittlungspannen aufklären, um daraus weitere Konsequenzen für die Sicherheitsbehörden ziehen zu können.

Der Gesetzentwurf unter bmi.bund.de