Eigentlich müsste es Staatsbürgerschafts-Unrecht heißen.
Denn während etwa ein Schweizer als Doppelstaatler dauerhaft in München oder Leipzig leben kann, gilt das für einen Türken nicht. De Maizière und Maas wollen diesen Zustand nur insofern ändern, als die Optionspflicht für den einen oder anderen Pass nicht bedingungslos entfallen soll. Doch ob sich eine mindestens achtjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland kontrollieren lässt, darf bezweifelt werden.