Herrmann hatte in einer Talkshow über den Sänger Roberto Blanco gesagt, er sei ein „wunderbarer Neger“. Daraufhin schrieb der dunkelhäutige Anwalt David Schneider-Addae-Mensah dem CSU-Politiker einen Brief mit der beanstandeten Formulierung.
Die Äußerung sei von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt, stellte das Amtsgericht fest. Zudem gebe es nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „Recht zum Gegenschlag“, dem zufolge ehrverletzende Angriffe oder überspitzte Kritik scharf und drastisch erwidert werden dürften. Herrmann hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Gerichtsbeschluss, über den zunächst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte, noch nicht rechtskräftig. (dpa)