Zuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung geplant
Berlin (dpa) - Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgibt, muss künftig automatisch 25 Euro Verspätungszuschlag je Verzugsmonat zahlen.
Darauf hat sich der Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt. Ziel des Gesetzes ist es, bestimmte Abläufe in der Finanzverwaltung zu vereinfachen und durch weitgehenden Verzicht auf schriftliche Belege dafür zu sorgen, dass mehr Bürger ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Der Bundestag soll es am kommenden Donnerstag beschließen, am 1. Januar 2017 soll es in Kraft treten.
Die meisten Steuerpflichtigen müssen ihre jährliche Erklärung bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bisher fallen nicht sofort zusätzliche Kosten an, wenn sie die Frist versäumen. Zudem liegen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge für säumige Kunden häufig im Ermessen der Steuerbehörden.
Die neue Regelung soll laut Gesetzentwurf dazu dienen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, der bisher mit „streitanfälligen Ermessensentscheidungen über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen“ verbunden sei. Im ursprünglichen Entwurf aus dem Finanzministerium waren 50 Euro vorgesehen. Bei der Gesetzesberatung im Bundestag wurde die Summe schließlich halbiert.
Der Bund der Steuerzahler hält den Aufschlag für unangemessen, zumindest in den Fällen, in denen Bürger keine Steuern nachzahlen müssen und sich bisher auch nichts haben zuschulden kommen lassen. „Wenn jemand immer pünktlich abgegeben hat und seine Steuererklärung jetzt ein einziges Mal verschläft, sollte man von einem automatischen Verspätungszuschlag absehen“, sagte die Leiterin der zuständigen Abteilung im Verband, Isabel Klocke, dem „Tagesspiegel“.