Arbeitgeber: Witwenrente nur noch für Bedürftige
Wer für sich selbst sorgen kann, soll nicht mehr von den Altersbezügen seines verstorbenen Partners profitieren.
Düsseldorf. Empört haben Sozialverbände auf Forderungen von Arbeitgeberseite reagiert, die Hinterbliebenenrente zu beschneiden. Alexander Gunkel, Mitglied der Geschäftsführung im Arbeitgeberverband BDA, hatte gefordert, Hinterbliebenenrenten nur an Angehörige auszuzahlen, die nicht für sich selbst sorgen könnten. „Warum sie auch 45-Jährigen gezahlt wird, die ihr Einkommen ebenso gut durch Arbeit erwirtschaften könnten, ist nicht zu erklären.“
Der Sozialverband Deutschland weist darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit Kürzungen bei der Witwenrente gab. Das Einkommen werde schon jetzt auf die Bezüge angerechnet. Der Sozialverband VdK betont, dass Frauen im Durchschnitt 23 Prozent weniger Lohn als Männer erhielten und die Arbeitsbedingungen für über 45-Jährige schlecht seien.
Eine Kürzung der Hinterbliebenenrente würde in der Tat vor allem Frauen treffen. Gut 4,8 Millionen der Bezieher sind Frauen, 541 000 Männer. Schon heute wird diese Rente nur gezahlt, wenn der Berechtigte nicht zu viel verdient. Eigenes Einkommen wird bei Überschreiten von Freibeträgen angerechnet.
Im Jahr 2002 wurde sie von 60 auf 55 Prozent der Rente reduziert, die dem verstorbenen Ehepartner zugestanden hätte. Anspruch auf diese „große Witwenrente“ hat längst nicht jeder. Voraussetzung ist, dass man mindestens 45 Jahre alt ist oder mindestens ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erzieht oder erwerbsgemindert ist. Andere erhalten nur 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und das auch nur zwei Jahre lang (kleine Witwenrente).