Bahn sagt Gewalttätern und Randalierern den Kampf an
Aggressive Kunden müssen mit Hausverbot und Beförderungsausschluss rechnen / Strafanzeige möglich
Berlin. Fußball-Fans werfen bei Tempo 110 Sitze aus einem Zug und verletzen fast einen Bahnmitarbeiter. Szenen wie diese vom vergangenen Wochenende hat dieDeutsche Bahn (DB) im Blick, wenn sie Randalierern und Gewalttätern den Kampf ansagt. „Wer eine Gefahr für andere Menschen darstellt, erhält ein Hausverbot und einen Beförderungsausschluss“, kündigte Gerd Neubeck, Sicherheitschef der DB, am Dienstag bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts für das Jahr 2014 in Berlin an.
Wer einmal ein Hausverbot für Bahnhof und Zug kassiert hat, sollte sich tunlichst daran halten: Sonst droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Eine Geld- oder gar eine Haftstrafe kann folgen.
Zwei Seiten einer Medaille: Im letzten Jahr ist das Leben für Bahnkunden zwar sicherer geworden, Bahnmitarbeiter wurden aber häufiger angegriffen. Um sieben Prozent auf insgesamt 13 650 Fälle sank zum Beispiel die Zahl der Körperverletzungsdelikte, die Zahl der Hausfriedensbrüche ging um 14 Prozent auf 5250 zurück, der Vandalismus um sieben Prozent auf 11 050 Fälle.
Weil Mitarbeiter der Bahn vermehrt kontrollieren und gezielt eingreifen, wenn sie Gefahr im Verzug wähnen. 3700, regelmäßig in Deeskalation und Selbstverteidigung geschulte, Sicherheitskräfte und nochmal 5000 Bundespolizisten sind dafür im Einsatz. Rund 160 Millionen Euro lässt sich die Bahn die Sicherheit im Jahr kosten. „Wir haben Einsatzteams zu bestimmten Themen gebildet“, erklärte eine Bahnsprecherin. Etwa zu Graffiti (die 2013 deutlich zugenommen haben), Vandalismus oder Metalldiebstahl.
Mit der Folge, dass das Leben der Bahnmitarbeiter deutlich unsicherer geworden ist. 1500 Fälle von Übergriffen auf DB-Mitarbeiter wurden 2014 gezählt, 25 Prozent mehr als 2013. Ein Schwerpunkt: das flächen- und vor allem bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen. Immer da, wo viele Reisende aufeinandertreffen, kann es brenzlig werden. Bei Fußball— oder anderen Großveranstaltungen, Konzerten oder Discobesuchen, wenn stark alkoholisierte Jugendliche unterwegs sind.