Der Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand

Zu der Zwangsabgabe gibt es viele offene Fragen. Vier Kläger gehen erneut gegen sie vor.

Der Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand
Foto: Arno Burgi

Düsseldorf. Der neue Rundfunkbeitrag ist heftig umstritten, aber verstößt er gegen die Verfassung? Mehrere Gerichte haben diese Frage in der Vergangenheit mit Nein beantwortet. Am Donnerstag setzt sich in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster damit auseinander. Dort werden zusammengefasst vier Berufungsverfahren verhandelt, in denen Bürger die Rechtmäßigkeit der seit 2013 geltenden Haushaltsabgabe anzweifeln.

Die Kläger bemängeln unter anderem, dass die Verknüpfung der Beitragspflicht an eine Wohnung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz sei. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt erhoben. Zuvor musste nur zahlen, wer Fernseher, Radio oder internetfähigen Rechner besitzt.

Mehrere Gerichte bundesweit haben die Haushaltsabgabe bislang bestätigt. Höchstrichterliche Urteile auf Länderebene gibt es vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Beide Gerichte halten die Neuregelung für rechtmäßig.

Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen fühlen sich durch die neue Berechnung des Beitrags benachteiligt. Bekannteste, aber erfolglose Kläger waren bislang die Autovermietung Sixt und die Drogeriekette Rossmann. Die Kette muss 300 000 Euro jährlich zahlen, obwohl es nach eigener Aussage in den Filialen weder Fernsehgeräte noch Radios gibt. Der Konzern kritisiert die Regelung deshalb als unfair.

Der Rundfunkbeitrag ist nicht dazu gedacht, Gewinne zu erzielen, sondern soll lediglich den Bedarf der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten decken. Wie hoch dieser ist, errechnet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden endgültig darüber und sind nun erstmals nicht der Empfehlung der Kommission gefolgt. Diese hatte vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag um 73 Cent zu senken, da er bis 2016 insgesamt 1,5 Milliarden Euro mehr in die Kassen spült als zunächst gedacht. Das hängt damit zusammen, dass es durch die neue Regelung weniger Schwarzseher gibt. Die Ministerpräsidenten werden den Beitrag aber zum April nur um 48 Cent auf monatlich 17,50 Euro senken.

Bislang ruhen Sie auf Sonderkonten. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft möchte sie einsetzen, um Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reduzieren. Die Länderchefs beraten im Juni darüber.