Bequeme Lösung
Das Verfassungsgericht erlaubt zwar den Weg, die durch Überhangmandate entstehenden Stimmgewichtsverzerrungen durch Ausgleichsmandate auszubalancieren. Doch die damit verbundene Aufblähung des Bundestags ist nach dem Karlsruher Urteil keineswegs zwingend.
29.07.2012
, 19:07 Uhr
Der Gesetzgeber könnte Überhangmandate auch mit Listensitzen verrechnen. Warum die großen Parteien das nicht wollen? Der eine oder andere Listenkandidat müsste um seinen Sitz bangen. Da findet man es komfortabler, in einem enger werdenden — und für den Bürger teureren — Parlament zuammenzurücken.