Wahlrecht: Ausgleichsmandate für den Bundestag
Parteien wollen schnell neues Gesetz verabschieden.
Berlin. In der Debatte um ein neues Wahlrecht hat die Union Kompromissbereitschaft signalisiert. Bei den vom Bundesverfassungsgericht verlangten Korrekturen werde „der Weg höchstwahrscheinlich über Ausgleichsmandate führen“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU).
CSU und FDP warben wie Krings für einen raschen parteiübergreifenden Konsens. „Wenn ich das Wahlrecht, was uns über 60 Jahre lang mit großer Akzeptanz in der Bevölkerung begleitet hat, nicht komplett über Bord werfen will, ist die einzige praktikable Lösung Ausgleichsmandate“, sagte Krings. „Das Ziel muss sein: So viele Ausgleichsmandate wie verfassungsrechtlich nötig, aber dabei den Bundestag so wenig vergrößern wie möglich.“
Die Karlsruher Richter hatten die von Union und FDP beschlossene Reform des Bundestags-Wahlrechts gekippt. Beanstandet wurden vor allem Verzerrungen durch Überhangmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Mandate direkt erobert, als ihr nach Zweitstimmen prozentual zustehen.
Den Vorschlag, Wahlkreise zu vergrößern, um die Zahl der Direktmandate zu verkleinern, lehnte Krings als „objektiv unmöglich“ ab. Es seien schon Kandidaten für die Wahl im nächsten Jahr aufgestellt. dpa