Beratungsstellen kritisieren Prostitutionsgesetz

Berlin (dpa) - Das geplante Gesetz zum Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Fremdbestimmung wird nach Ansicht von Beratungsorganisationen eher schaden als schützen.

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Oberstes Ziel müsse die Stärkung der Rechte von Prostituierten sein, betonten Aids-Hilfe, Frauenrat, Diakonie und andere Vereine in Berlin. Diesen Anspruch erfülle das Gesetz derzeit nicht. Stattdessen sollten die Betroffenen überwacht und gesellschaftlich stigmatisiert werden.

Die Bundesregierung will Prostituierte verpflichten, sich regelmäßig bei Behörden zu melden und vom Gesundheitsamt beraten zu lassen. Außerdem soll eine Kondompflicht eingeführt werden. Für sehr junge Frauen unter 21 gelten verschärfte Regeln.

Betreiber müssen künftig eine Erlaubnis für Bordelle, entsprechende Wohnmobile oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Ministerien und mit den Ländern abgestimmt. Die Beratungsstellen durften Stellungnahmen einreichen.

Vor allem die Anmeldepflicht stößt auf Kritik. Der Deutsche Juristinnenbund sieht dadurch wichtige Grundrechte, wie das Recht auf Berufsfreiheit verletzt. Es sei zu erwarten, dass viele Frauen sich nicht melden und stattdessen illegal weiterarbeiteten, sagte Marianne Rademacher von der Aids-Hilfe. Das gefährde die Frauen zusätzlich.

Die im Gesetzentwurf enthaltene gesundheitliche Beratung wird grundsätzlich positiv beurteilt. Sie dürfe aber nicht zur Pflicht werden. „Die Folge wird ein massiver Vertrauensverlust gegenüber Beratungsangeboten sein“, befürchtet die Aids-Hilfe.