Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten.
Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.
Die angehende Lehrerin hätte zudem das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt. Ihre Anwältin kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil zu prüfen.