Bis zu fünf Jahre Haft für Freier von Zwangsprostituierten?
Berlin (dpa) - Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten.
Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dazu lediglich, man sei in der abschließende Abstimmung des Entwurfes und hoffe, ihn bald im Kabinett verabschieden zu können.
Die Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel werde auch von der Union unterstützt, so die Funke Mediengruppe. Das Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das geplante hohe Strafmaß. „Fünf Jahre Freiheitsstrafe - das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow den Zeitungen. Es sei jedoch fraglich, ob Freierstrafen durchzusetzen seien. „Man muss jemandem nachweisen, dass er wusste, dass die Prostituierte gezwungen wurde.“
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch den Freier-Paragrafen gestört werde: „Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen.“ Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deswegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus.
Das Ministerium von Maas hatte bereits im Januar 2015 einen Gesetzentwurf gegen Zwangsprostitution vorgelegt, der allerdings nur eine EU-Richtlinie umsetzte. Schon damals wurde klargestellt, dass dies nur ein erster Schritt sei. Jetzt sollte auch der Menschenhandel schärfer gefasst werden.
Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 mehr als 30 000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. 80 Prozent der Opfer sind demnach Frauen oder Mädchen und werden sexuell ausgebeutet. Männer würden eher zu Arbeit gezwungen.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 versucht, per Gesetz die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten in Deutschland zu verbessern. Seitdem können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen, weil für „sexuelle Dienste ein Anspruch auf Zahlung der versprochenen Gegenleistung besteht“. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution. Zudem habe sich die soziale Lage nur für einen kleinen Teil der Prostituierten verbessert.
Erst Anfang Februar einigte sich die große Koalition dann auf ein neues Prostitutionsgesetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Kondompflicht für die Freier sowie regelmäßige Beratungstermine und eine Anmeldepflicht für die betroffenen Frauen. Die Betreiber von Prostitutionsbetrieben benötigen künftig eine staatliche Genehmigung und müssen sich dafür einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll etwa verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt.