So sollten Personen in Haft genommen werden, die sich weigern könnten, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, oder die sich unkooperativ zeigen, empfiehlt die EU-Kommission.
Für eine freiwillige Ausreise sollten möglichst kurze Fristen gesetzt und Einspruchsfristen verkürzt werden. Zudem sollten EU-Staaten Möglichkeiten prüfen, schon an der Grenze über Anträge Schutzsuchender zu entscheiden. Die EU will im laufenden Jahr 200 Millionen Euro für Rückführungen und Wiedereingliederungsprogramme zur Verfügung stellen.