Brüssel verschont deutsche Industrie bei Ökostrom-Rabatten

Brüssel/Berlin (dpa) - Die deutsche Industrie kann sich freuen. Auch künftig werden stromintensive Firmen beim Ausbau erneuerbarer Energien entlastet. Nach monatelangem Streit ist die EU-Kommission Deutschland weit entgegen gekommen.

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Zahlen müssen dafür Verbraucher und Mittelstand.

Deutsche Unternehmen werden wohl um massive Rückzahlungen der gewährten Ökostromrabatte herumkommen. Das stellte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bei der Präsentation neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energiesektor in Aussicht.

Die EU-Behörde werde anhand dieser Kriterien die Rabatte für energieintensive Branchen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren prüfen: „Der damit vereinbare Teil ist unproblematisch. Der Teil, der damit nicht vereinbar ist, wird zurückgefordert werden.“

Experten gehen davon aus, dass die befürchteten milliardenschweren Rückzahlungen für die Industrie damit vom Tisch sind. Der Branchenverband der Energieintensiven Industrien Deutschlands (EID) lobte, die EU-Leitlinien würden dafür sorgen, dass „energieintensive Branchen auch in Zukunft die notwendige Entlastung bekommen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte, die neuen Regeln garantierten den Unternehmen „den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und die Stärkung der Industrie in Europa.“

Dagegen kritisierten die Grünen, dass die kleinen Leute die Zeche zahlen müssten. Im Bundestag sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, „früher hätte so eine Regelung der SPD die Schamesröte ins Gesicht getrieben“. Die Erleichterungen für die stromhungrige Industrie gehen zu Lasten der Verbraucher.

Die EU-Kommission hält die Industrierabatte von der Ökostrom- Finanzierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eigentlich für unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln. Ihrer Ansicht nach verzerren diese den Wettbewerb. Almunia hatte deshalb im Dezember ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und von der Bundesregierung eine umfassende Reform der Ökostromförderung verlangt.

Nach langem Ringen hatten sich die Bundesregierung und die EU-Kommission kurz zuvor geeinigt, dass die deutsche Industrie weiter Rabatte erhalten darf. Diese belaufen sich derzeit auf 5,1 Milliarden Euro jährlich, dieses Volumen soll gleich bleiben. Das EU-Verfahren gegen Deutschland läuft aber weiter. Derzeit sind in Deutschland 2100 energieintensive Firmen von der Umlage zur Finanzierung des Ökostroms weitgehend befreit, auf Druck aus Brüssel soll deren Zahl auf 1600 sinken. Firmen mit sehr hohem Verbrauch zahlen nur 0,05 Cent Ökostrom-Umlage pro Kilowattstunde, die Bürger aber 6,24 Cent.

Für den Fall von Rückzahlungen hatten deutsche Wirtschaftsverbände vor Insolvenzen und Arbeitsplatzabbau gewarnt. Almunia widersprach dem mit Nachdruck: „Niemand wird schließen aufgrund dieser Leitlinien, weder die Erzeuger erneuerbarer Energien noch die energieintensiven Nutzer.“

Die neuen Leitlinien setzen den Rahmen für die künftige Ökostromförderung und gelten vom 1. Juli an. Sie sind nach Almunias Worten auch rückwirkend gültig. Industriezweige mit hohem Energieverbrauch können somit weiter von Entlastungen bei der Ökostromförderung profitieren.

Dabei ist die EU-Kommission Deutschland durchaus entgegengekommen. So wurde die Liste der bevorzugten Branchen von zuletzt 65 um drei erweitert. Zudem erlaubt Brüssel eine recht großzügige Übergangsregelung, weil die Staaten die strengeren Vorgaben erst ab 2019 komplett anwenden müssen. Das ist ein Jahr später als zunächst von der EU-Kommission geplant.

Indirekt äußerte sich Almunia auch zur Lastenverteilung zwischen Bürgern und Industrie bei der Förderung erneuerbarer Energien. Er räumte ein, dass die Ökoenergie Nutzer zum Teil mehr kosten könne als traditionell erzeugter Strom. „Die Aufteilung dieser Belastung ist nicht fair. Aber gleichzeitig müssen wir auf unsere Bedenken eingehen, was die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrien angeht.“ Beides seien wichtige Ziele.

Verbraucherschützer und Solarbranche in Deutschland wollen gegen die Ökostrom-Reform der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße, so die Verbraucherschützer. Dies wird unter Verweis auf ein Rechtsgutachten betont, das am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Kritisiert wird, dass Industriefirmen, die sich selbst mit Strom versorgen, weniger stark belastet werden.

Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisierten, dass große Teile der Industrie weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit würden. „Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten“, kritisiert Körnig.

Die ostdeutschen Länder sind in Brüssel mit ihrem Wunsch nach einer Schonung der Braunkohleförderung bei der Ökostromabgabe vorerst gescheitert. In einer am Mittwoch veröffentlichten Liste der EU- Kommission werde Steinkohle explizit genannt, Braunkohle aber nicht, sagte ein Kommissionssprecher auf dpa-Anfrage. Die Regierungschefs von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen hatten erst am Vortag bei Kanzlerin Angela Merkel interveniert.