Regierung will Milliarden in Pflegevorsorge stecken
Berlin (dpa) - Ab dem kommenden Jahr sollen Milliardensummen in den geplanten Vorsorgefonds für später steigenden Bedarf an Altenpflege in Deutschland fließen.
Der Referentenentwurf zur Pflegereform aus dem Bundesgesundheitsministerium, der der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vorliegt, zeigt, wie der Fonds innerhalb von rund 20 Jahren wachsen soll. Geplant ist, dass der Aufbau des Sondervermögens mit der Zahlung für das erste Quartal 2015 beginnt und mit der Zahlung für das Jahr 2033 endet.
Der gewählte Ansparzeitraum ergibt sich laut Entwurf daraus, „dass die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 mit 1,24 Millionen bis 1,36 Millionen Menschen deutlich stärker besetzt sind als die davor und danach liegenden Jahrgänge“. Im Jahr 2034 erreiche der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, steige damit deutlich an. „Etwa 20 Jahre später ist ein größerer Teil dieses Personenkreises bereits verstorben und die erheblich schwächer besetzten Jahrgänge nach 1967 rücken in das Pflegealter vor.“
Dementsprechend ist laut Entwurf in diesem Zeitraum eine besonders hohe Zahl von Pflegebedürftigen zu versorgen. Um ständige Beitragssteigerungen dann zu vermeiden, sollen die Mittel aus dem Fonds in die Pflegekassen fließen. Ausschließlich für diesen Zweck solle das Geld verwendet werden. Selbst die Bundesbank, die den Fonds verwalten soll, hatte Zweifel angemeldet, dass künftige Regierungen nicht für andere Zwecke auf das Kapital zurückgreifen könnten.
Gespeist werden soll der Fonds wie im Koalitionsvertrag geplant mit Mitteln in Höhe von 0,1 Beitragssatzpunkten. 2015 bringt dies laut Entwurf rund 1,21 Milliarden Euro. Bis 2018 steigt der Betrag demnach auf zunächst 1,31 Milliarden Euro im Jahr.
Der Fonds war in den Koalitionsverhandlungen von der Union gegen den Willen der SPD durchgesetzt worden. Sie wollte das Geld lieber in Pflege heute investieren.
Der Entwurf regelt zudem die geplante generelle Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung, also deren Erhöhung um vier Prozent 2015, sowie die Ausweitung von Betreuung und anderen Ansprüchen. In einer zweiten Stufe sollen ab 2017 mehr Demenzkranke Leistungen erhalten, indem die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden.