Bündnis startet neuen Vorstoß für Kinderrechte im Grundgesetz
Kinder haben Rechte - die sind in Deutschland aber nicht explizit im Grundgesetz verankert. Das will ein Aktionsbündnis ändern und präsentiert einen Gesetzentwurf. Die Familienministerin winkt ab.
Berlin (dpa) - Kinderrechte sollen nach dem Willen eines Aktionsbündnisses im Grundgesetz verankert werden. Die Initiative startete am Freitag einen neuen Vorstoß zur Grundgesetzänderung und legte einen Gesetzentwurf vor. „Wir wollen damit die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, am Freitag in Berlin.
Das Bündnis aus Unicef, Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund und der Liga für das Kind setzt sich seit mehreren Jahren für Kinderrechte im Grundgesetz ein. Die Initiative schlägt vor, einen neuen Artikel 2a ins Grundgesetz aufzunehmen. Darin sollen unter anderem die Rechte der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung festgelegt werden.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) äußerte sich ablehnend zu dem Vorschlag. Ihr Sprecher wies darauf hin, dass es dafür schon gesetzliche Möglichkeiten wie das Kinderschutzgesetz gebe. Es sei zweifelhaft, dass mit einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz die Alltagsprobleme von Kindern zu lösen seien.
Dennoch sind die Bündnispartner optimistisch, mit ihrem Vorschlag im Bundestag und Bundesrat Erfolg zu haben. Die Dämme in der Politik würden langsam brechen, sagte Krüger. „Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ Lore Maria Peschel-Gutzeit von der Liga für das Kind fügte hinzu: „Nur das Bohren dicker Bretter führt weiter, und wir sind schon eine ganze Ecke durch das Brett durch.“
Krüger verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 beschlossen wurde und 1992 in Deutschland in Kraft trat. Es sei notwendig, dass sich das Prinzip der Konvention auch im Grundgesetz wiederfinde. Die Politik müsse sich endlich dazu bekennen, forderte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. „Es gibt eine Fülle von Kinderrechten (...), die in diesem Land bei weitem nicht umgesetzt sind.“
Anne Lütkens von Unicef Deutschland betonte die internationale Signalwirkung einer solchen Gesetzesänderung. „Deutschland sollte Vorreiter werden“, sagte sie. Der Gesetzgeber könne nicht länger zögern. Peschel-Gutzeit sagte, mit einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz könne sich das Bewusstsein ändern. „Es würde ein Umdenkprozess in Gang gesetzt, und den brauchen wir ganz dringend.“