Nur gerecht
Wenn Arbeitnehmer in Einzelfällen bereits am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen müssen, klingt das nach Bürokratie und erheblichem Misstrauen des Unternehmens. Auch wenn es sich offiziell anders anhört: Vor allem solche, die im Verdacht stehen, mal gerne blau zu machen, trifft so eine Anordnung.
14.11.2012
, 19:56 Uhr
Das ist für den Einzelnen bitter und mag oft ungerecht erscheinen. Wenn die strenge Regelung jedoch dazu führt, dass Fehlzeiten reduziert werden, ist das nicht nur für die Unternehmen gut. Vor allem profitieren die Mitarbeiter, die ansonsten die Aufgaben des unkollegialen Krankfeiernden miterledigen müssten.