CDU-Politiker wollen gemeinsamen Antrag für NPD-Verbot
Berlin (dpa) - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erwartet einen gemeinsamen Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung für ein NPD-Verbot.
„Die NPD verfolgt Ziele, die im Gegensatz zu den Werten des Grundgesetzes stehen, sie ist rassistisch, fremdenfeindlich und antidemokratisch“, sagte Haseloff der „Leipziger Volkszeitung“. Man werde das NPD-Verbot mit allem Nachdruck weiterverfolgen, so der CDU-Regierungschef mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Dezember.
Auf der Innenministerkonferenz am 5. Dezember wird es nach Meinung von Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU) zuvor „hoffentlich einen einstimmigen Beschluss für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren geben“. Die dem Verbotsantrag zugrundeliegenden Unterlagen bezeichnete der Vorsitzende der Innenministerkonferenz als „sehr ordentliche Materialsammlung, die eine gute Basis bietet, um jetzt zu einer grundsätzlichen Entscheidung über die NPD zu kommen“.
Inmitten der Diskussion über ein neues Verbotsverfahren war die rechtsextreme Partei kürzlich in Karlsruhe vorgeprescht: Mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht will sie ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist offen. Die NPD begründete ihr Vorgehen damit, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen, sie sei verfassungswidrig, verletzt würden. Der Antrag richtet sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die Anfang Dezember über einen Verbotsantrag entscheiden wollen.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) sprach von einem „durchsichtigen und dreisten“ Täuschungsversuch. „Es steht ganz klar fest: Die NPD bereitet den Boden für braune Gewalt, ihre Ideologie ist menschenverachtend, fremdenfeindlich und antidemokratisch“, sagte Jäger der WAZ-Mediengruppe (Mittwoch). Ein Verbot dieser verfassungsfeindlichen Partei wäre deshalb „ein großer Erfolg für die wehrhafte Demokratie“.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) riet zu gründlicher Abwägung der Chancen und Risiken. Er wünsche sich einen Erfolg, ein NPD-Verbotsverfahren berge aber auch einige Gefahren, sagte Friedrich am Dienstag bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. Das erste Anlauf war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe hatte damals unter anderem kritisiert, dass viele belastende Informationen von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien stammten.