Verkehrssünder-Punkte sollen teilweise wegfallen
Berlin (dpa) - Verkehrssünder sollen in Flensburg gespeicherte Punkte für leichtere Delikte gelöscht bekommen - etwa für das unerlaubte Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette.
Erfasst werden sollen künftig nur noch Verstöße, „die eine direkte Bedeutung für die Sicherheit des Straßenverkehrs haben“, wie es in einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur geplanten Reform des Punktesystems heißt. Eine generelle Amnestie soll es aber nicht geben, bekräftigte ein Ministeriumssprecher am Dienstag.
Die Pläne sind Teil einer Neuregelung, die Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bereits im Februar vorgestellt hatte. In Kraft treten soll sie voraussichtlich 2014. Dafür müssen auch insgesamt rund 47 Millionen in der Flensburger Datei bereits erfasste Punkte umgerechnet werden. Herausfallen sollen jedoch Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit auf der Straße nicht gefährdet haben. Dazu gehören laut Entwurf auch Verstöße bei Sonntagsfahrverboten und Fahrtenbüchern oder das Parken an Feuerwehrzufahrten. Die Löschungen könnten dazu führen, dass etwa eine Million Bürger aus der Kartei verschwinden.
Wenn es für solche Verstöße künftig keine Punkte mehr gebe, müssten auch entsprechende gespeicherte Punkte im Register wegfallen, argumentiert das Ministerium. Darüber berichtete auch die „Bild“- Zeitung (Dienstag). Schwere Delikte wie Alkohol am Steuer, das Überfahren roter Ampeln oder Rasen sollen aber gespeichert bleiben.
Kern der Reform, die noch durch Bundestag und Bundesrat muss, ist eine einfachere Bewertung von Verstößen. Statt einer Skala von 1 bis 7 Punkten soll es nur noch drei Kategorien geben: je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Dafür soll der Führerschein schon nach 8 statt nach 18 Punkten entzogen werden. Punkte sollen zudem jeweils separat verjähren, aber auch länger gespeichert werden.
Neu konzipiert werden auch Fahreignungsseminare, die ab 6 Punkten angeordnet werden. Vorgesehen sind laut Entwurf Schulungen aus zwei Teilen: In einem verkehrspädagogischen Teil mit zwei je 90 Minuten langen Modulen soll es mit höchstens drei Teilnehmern um ein besseres Risikoverhalten etwa bei Geschwindigkeit und Abständen oder den Umgang mit Alkohol gehen. Ein verkehrspsychologischer Teil soll aus drei einstündigen Einzelsitzungen bestehen, in denen etwa die „Veränderungsbereitschaft“ von Verkehrssündern verbessert werden soll.