Zeitung: Zschäpe möglicherweise Kopf des Terror-Trios
Karlsruhe (dpa) - Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe war nach einem Medienbericht möglicherweise Drahtzieherin des Zwickauer Terror-Trios. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ (Samstag) legt dies die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft nahe.
Sie zeichne ein neues Bild Zschäpes. Die Anklage werfe der 37-Jährigen 27 „rechtlich selbstständige Handlungen gemeinschaftlich mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos“ vor, darunter zehn Morde, einen versuchten Mord, zwei Sprengstoffexplosionen, eine Brandstiftung mit versuchter Tötung in drei Fällen.
Laut Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag) hält die Bundesanwaltschaft für Zschäpe eine Sicherungsverwahrung für notwendig. Diese kann bei Straftätern, die ein besonders schweres Verbrechen begangen haben und auf unabsehbare Zeit als extrem gefährlich gelten, für die Zeit nach der zu verbüßenden Haftstrafe angeordnet werden.
Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Ihre mutmaßlichen Komplizen töteten sich selbst. Als „Managerin des Geldes“ habe sie einen bestimmenden Einfluss gehabt, schreibt „Die Welt“ zur Anklageschrift. Zschäpe habe die Beute verwaltet, die Mundlos und Böhnhardt bei mehr als einem Dutzend Banküberfällen gemacht hätten - insgesamt über 600 000 Euro. Als sich die Männer nach Südafrika absetzen wollten, sei dies am Einspruch Zschäpes gescheitert, die Deutschland nicht verlassen wollte, so das Blatt weiter.
Die Bundesanwaltschaft nahm am Freitag nicht inhaltlich Stellung zu den Berichten und verwies auf ihre Erklärung zur Anklageerhebung vor einer Woche. Die Zuständigkeit liege jetzt beim Oberlandesgericht München.
Die 37-Jährige muss sich dort als Mitglied der Organisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und als Mittäterin verantworten. Neben Zschäpe sind auch vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der sogenannten Zwickauer Zelle angeklagt, darunter der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben.
Die Anklageschrift mit dem Aktenzeichen 2 BJs 162/11-2, die der „Welt“ vorliegt, soll 488 Seiten umfassen, als Verschlusssache eingestuft und von Generalbundesanwalt Harald Range persönlich gezeichnet sein. Er hatte vor einer Woche Zschäpe als ein gleichberechtigtes Mitglied der NSU bezeichnet. Sie habe der Gruppe „den Anschein von Normalität und Legalität“ gegeben.