Bürger sollen leichter an Produktinformationen kommen
Berlin (dpa) - Verbraucher sollen künftig einfacher Auskünfte über Lebensmittel und technische Geräte bei den Behörden einholen können.
Das sieht die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes vor, auf die sich nach Angaben aus Regierungskreisen die Bundesministerien für Verbraucherschutz und Wirtschaft verständigt haben. Der Entwurf soll voraussichtlich in der nächsten Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Umwelt- und Verbraucherverbände kritisieren, dass Abfragen nach dem seit 2008 geltenden Gesetz bisher zu lange dauern und für Bürger zu teuer sind. Künftig sollen Auskünfte per Mail oder Telefon angefordert werden können und meist kostenlos sein. Klarer geregelt werden sollen auch Warnungen der Behörden bei Lebensmittelskandalen.
Eine zentrale Neuerung ist, dass der Anspruch auf Informationen auf Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Haartrockner und Spielzeug ausgeweitet wird. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz“, sagte der verbraucherpolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Erik Schweickert, am Donnerstag. Bisher gilt der Informationsanspruch vor allem für Lebensmittel, Futtermittel oder zum Beispiel Kosmetika. Vorerst weiterhin nicht erfasst werden sollen Dienstleistungen, da es in diesem breiten Feld keine vergleichbare Marktüberwachung gebe. Auch für Finanzanlageprodukte soll das Gesetz zunächst nicht gelten.
Ziel ist, dass mehr Bürger Gebrauch von den Möglichkeiten machen. Bisher wandten sich pro Jahr nur rund 400 Verbraucher an die zuständigen Länderbehörden. Statt eines schriftlichen Antrags sollen daher künftig eine E-Mail oder ein Anruf reichen. Die Auskünfte sollen überwiegend kostenlos sein, nur für aufwendigere Fälle werden noch Gebühren berechnet. Das Gesetz werde „günstiger, schneller und bürgerfreundlicher“, sagte Hessens Verbraucherministerin Lucia Puttrich (CDU).
Als Konsequenz aus dem Skandal um Dioxin in Futtermitteln zu Jahresbeginn sollen Behörden überhöhte Grenzwerte und Rechtsverstöße bei Lebensmittelkontrollen künftig veröffentlichen. Dafür definiert das Gesetz enger, wann sich Firmen auf Betriebsgeheimnisse berufen können. FDP-Verbraucherpolitiker Schweickert nannte es problematisch, dass eine Veröffentlichung unternehmensinterner Qualitätskontrollen nicht ausgeschlossen werden solle. Dies könne dazu führen, dass Firmen lieber auf freiwillige Selbstkontrollen verzichteten.