BUND: Armin Laschet soll im Hambach-Konflikt vermitteln
Umweltschützer haben gegen den Tagebau Hambach und Rodungen am Tagebaurand geklagt. Ein Gericht hat die Rodungen vorläufig gestoppt. Nun ist für den Bund für Umwelt und Naturschutz das Land am Zug.
Kerpen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND/NRW) hat an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) appelliert, im Konflikt um den Braunkohletagebau Hambach zu vermitteln. Der gerichtlich verfügte vorläufige Rodungsstopp für den Hambacher Wald eröffne ein Zeitfenster dafür, sagte der NRW-Landesvorsitzende des BUND, Holger Sticht, am Mittwoch am Tagebaurand in Kerpen.
Ministerpräsident Laschet habe die Chance, zwischen den Parteien zu vermitteln, „und er hat die Chance, ein Zeichen der Deeskalation zu senden“, sagte Sticht. Im Rechtsstreit um den Tagebau hätte Laschet als Vertreter des beklagten Landes einem vom Verwaltungsgericht Köln vorgeschlagenen Vergleich zustimmen können, meinte Sticht. Der Vergleich sah vor, den Hambacher Wald zu verschonen, während der Tagebau weiterlaufen würde.
Das Land hatte den Vergleich abgelehnt, weil dieser aus seiner Sicht gegen den bis zum Ende des Tagebaus laufenden Braunkohleplan verstoße. RWE hielt den Vorschlag für bergtechnisch nicht umsetzbar.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte am Montag die konfliktbeladene Rodung im Hambacher Wald vorläufig gestoppt bis zu seiner Entscheidung in einem Eilverfahren, mit dem der BUND die bis Ende 2017 geplanten Rodungen stoppen lassen will. Mit der sogenannten Zwischenentscheidung wollte das Gericht verhindern, dass der Wald bis zu der endgültigen Entscheidung schon gerodet ist.
Am Mittwoch kam es im Hambacher Forst zu Auseinandersetzungen zwischen Vermummten und Polizisten. Laut Polizei wurden Mitarbeiter eines Sicherheitsdiensts sowie hinzugerufene Polizisten mit Steinen beworfen. Getroffen wurde niemand. Auf der alten L276 seien zudem Barrikaden aufgebaut worden. Ein Beamter der Aachener Polizei sei im Einsatz bespuckt und ins Gesicht geschlagen worden.
Der Tagebaubetreiber RWE Power rechnetin dem Streit mit einer Entscheidung des OVG Münster in „angemessener und überschaubarer Zeit“, wie das Unternehmen mitteilte. Falls die beantragten Rodungen in der zulässigen Periode bis Ende Februar nicht möglich wären, „würde dies bereits relativ kurzfristig zu einem Stillstand des Tagebaus und damit zu einem deutlichen Einbruch in der Kohleförderung führen“, stellte RWE fest. Das Zeitfenster für die Rodungen sei ohnehin schon um zwei Monate kleiner geworden, weil RWE Power die Gerichtsentscheidung in erster Instanz abgewartet hatte.
Das Land könne immer noch eine einvernehmliche Lösung herbeiführen, meint dagegen die Grünen-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. Auf ihren Antrag hin wird sich der Landtag am Donnerstag mit dem Hambacher Wald in einer Aktuellen Stunde befassen.
Angesichts eines bevorstehenden Kohleausstiegs sei die Abschaltung einer Kraftwerksleistung von sieben Gigawatt realistisch; damit wäre die weitere Rodung des Waldes überflüssig, meinen die Grünen. „Daher könnte auf die Rodungen verzichtet werden bis auf Bundesebene über den Kohleausstieg entschieden ist“, schlagt die Grünen-Fraktion vor. dpa