Atomsteuer verfassungswidrig Bund muss Atomkonzernen Milliarden zurückzahlen

Karlsruhe (dpa) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss den Atomkonzernen mehr als sechs Milliarden Euro zu Unrecht kassierte Steuern zurückzahlen.

Foto: dpa

Die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer hatte nie eine verfassungsgemäße Grundlage, wie das Bundesverfassungsgericht in einer veröffentlichten Entscheidung feststellte. Die Richter erklärten das Gesetz über die Steuer deshalb rückwirkend für nichtig. (Az. 2 BvL 6/13)

Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt.

Die eingenommenen 6,285 Milliarden Euro würden samt Zinsen zurückgezahlt, sicherte ein Ministeriumssprecher in Berlin zu. Dank guter Steuereinnahmen könne das aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Details wie die genaue Höhe der Zinsen sind aber noch unklar.

Die Aussicht auf Erstattung der Milliarden-Summen beflügelte die Aktien von Eon und RWE. RWE-Papiere schnellten bis auf 19,84 Euro nach oben, mehr hatten sie zuletzt Mitte 2015 gekostet. Die Anteilsscheine von Eon kletterten in der Spitze bis auf 8,45 Euro.

Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine gewaltige Klatsche. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. Die Brennelementesteuer aber sei „von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten“ belastet gewesen, heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Darauf hätte der Gesetzgeber nicht seine Finanz- und Haushaltsplanung stützen dürfen.

Nach Auffassung des Zweiten Senats unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle passt die Steuer nicht in die im Grundgesetz vorgesehene Ordnung. Insbesondere sei sie keine „Verbrauchssteuer“, wie bei Erlass 2010 von der schwarz-gelben Regierungskoalition angenommen. Weder Bund noch Länder hätten ein „freies Steuererfindungsrecht“.

Zwei Richter waren abweichend der Ansicht, dass die Steuer mit Zustimmung des Bundesrats möglich gewesen wäre. Da dort nie abgestimmt wurde, hielten aber auch sie das Gesetz für verfassungswidrig.

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für Eon summierte sich das nach eigener Auskunft über die sechs Jahre auf 2,85 Milliarden Euro. Dazu rechnet der Konzern 450 Millionen Euro Zinsen. RWE fordert inklusive Zinsen 1,9 Milliarden Euro zurück. EnBW hat 1,44 Milliarden Euro an Steuern gezahlt. Der vierte Großversorger, der schwedische Konzern Vattenfall, hatte schon vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Atomkraft war die Steuer von Anfang an befristet. Die Kraftwerksbetreiber waren trotzdem dagegen Sturm gelaufen und hatten die Bescheide vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten, mal mehr, mal weniger erfolgreich. In Hamburg hatten die Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Zu möglichen Auswirkungen auf den Haushalt sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Treffen mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Boiko Borissow in Berlin: „Ich gehe davon aus, dass unsere großen Ziele nicht in Gefahr geraten.“

Linke-Chefin Katja Kipping forderte, die Milliarden zur Finanzierung der Atommüll-Entsorgung sicherzustellen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, die Bundesregierung müsse sich jetzt „beeilen, die Atomkonzerne so nicht davonkommen zu lassen“. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nannte die Entscheidung „das Ergebnis des Chaos, das Union und FDP in der Atompolitik angerichtet haben“.