Wie die Zeitungen „Bild“ und „B.Z.“ ohne nähere Angaben von Quellen berichteten, fielen nach der Hälfte der geplanten 2000 Überprüfungen in zehn bis 15 Prozent der Fälle Fehler auf.
Das Bundesamt hatte dem rechtsextremen Oberleutnant nach seiner Anhörung im November 2016 einen sogenannten subsidiären, also eingeschränkten Flüchtlingsschutz, gewährt. Es räumte eine Fehlentscheidung ein.