Bundesanwaltschaft ordnet NSU-Ermittlungen neu
Karlsruhe (dpa) - Bei der Aufklärung der Taten der Zwickauer Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat die Bundesanwaltschaft ihre Verfahren neu geordnet.
Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge trennten die Karlsruher Strafverfolger das Ermittlungsverfahren gegen Beate Zschäpe und André E. von den Verfahren gegen die übrigen elf Beschuldigten ab. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht des Magazins.
„Eine Abtrennung ist erfolgt“, sagte ein Sprecher am Freitag in Karlsruhe auf Anfrage. Dies habe rein verfahrenstechnische Gründe und sei bei Großverfahren üblich. Damit habe die Bundesanwaltschaft die Möglichkeit, gegen die Verdächtigen getrennt voneinander Anklage zu erheben. Die Behörde wollte sich zu Einzelheiten nicht äußern.
Der Zwickauer Zelle werden unter anderem Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die Anwälte der Hauptverdächtigen Zschäpe haben Haftbeschwerde eingelegt, über die der BGH demnächst entscheiden dürfte.