Diese Strafe hatte die Bundestagsverwaltung verhängt, weil im Bericht der NPD für das Jahr 2007 rund 1,25 Millionen Euro nicht korrekt ausgewiesen worden sein sollen. Das Parteiengesetz sieht vor, dass bei unrichtigen Angaben in Rechenschaftsberichten der doppelte Betrag als Strafe gezahlt werden muss. Die NPD sprach von einem Versehen aus Zeitdruck.