Einbruch: Richter entscheidet sich für mildere Strafe
Der Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht Mettmann neu verhandelt wurde, lag bereits vier Jahre zurück.
Wuppertal/Erkrath. Es war ein normaler Sommertag, die Bewohner des Hauses am „Böllenschmied“ waren nicht zuhause. Das Badezimmerfenster war angekippt. Für den damals 21-jährigen Düsseldorfer scheint das eine Einladung zum Diebstahl gewesen zu sein. Mit gekonntem Griff hebelte er das Fenster auf. Im Haus stahl er Laptop, Ipad und Schmuck, dazu eine wertvolle Uhr und 500 Euro Bargeld. Als die Bewohnerin zurückkehrte, war sie entsetzt. Im Schlafzimmer seien alle Schubladen durchwühlt gewesen. Die Polizei wurde alarmiert, und im vergangenen Herbst sahen sich Täter und Opfer vor dem Mettmanner Amtsgericht. Dort fiel das Urteil gegen den einschlägig vorbestraften Dieb deftig aus: ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, diese wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt.
Der Schaden wurde längst von der Versicherung bezahlt. Die seelischen Schäden aber bleiben. Sie könne oft nicht schlafen und fühle sich unsicher, wenn sie allein im Haus sei, erzählte die Zeugin. Der Dieb gab sich geläutert. Zwar gab es etliche Verfehlungen und Bewährungsstrafen — aber schon vor Jahren, und auch die angeklagte Tat liegt vier Jahre zurück. Seither will sich der Mann, der finanziell von seinen Adoptiveltern unterstützt wird, nichts mehr zu Schulden kommen lassen haben. Eine Ausbildung hat er abgeschlossen. „Derzeit verbringt er seine Zeit mit dem Schreiben von Bewerbungen“, zitierte der Richter aus dem erstinstanzlichen Urteil. Aus Sicht seiner Anwältin habe die Familie das Haus nicht genügend gesichert. Zudem sei der Schaden erstattet worden. Hinzu komme, dass ihr Mandant eine bessere Sozialprognose habe als noch vor Jahren. Der Berufungsrichter setzte die ursprüngliche Freiheitsstrafe zur Bewährung aus und gab dem heute 25-Jährigen so die Chance, sein Leben in den Griff zu bekommen.