Post vom Finanzamt Schnellere Steuerbescheide mit Hilfe von KI

Düsseldorf · Für die einen geht es um eine Steuererstattung, für andere um eine Steuernachzahlung. Mit dem Einsatz von KI sollen schneller Bescheide erfolgen. Dabei geht es auch um Rechentechnik.

In der Finanzverwaltung von NRW soll zunehmend KI zum Einsatz kommen. (Symbolbild)

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Steuererklärungen sollen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) in Nordrhein-Westfalen schneller bearbeitet werden. Ab Mai werde in den vier Pilot-Finanzämtern Brühl, Bielefeld-Außenstadt, Hamm und Lübbecke erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt, sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). So könnten Muster in Steuerdaten erkannt und Fälle mit geringem Prüfbedarf herausgefiltert werden, die automatisiert verarbeitet und schneller abgeschlossen würden.

Start mit einfachen Fällen

Gestartet werde bei dem Pilotprojekt mit klassischen Arbeitnehmerfällen: Steuererklärungen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, haushaltsnahen Dienstleistungen und ähnlichen Bereichen. Eine Ausweitung auf anders gelagerte Fälle sei bereits in Planung.

Auch für die Beschäftigten bringe die KI Vorteile, die sich seltener mit einfachen Fällen befassen müssten und sich stärker auf umfangreiche und schwierigere Fälle konzentrieren könnten.

7,3 Millionen Einkommensteuerfälle bei NRW-Finanzämtern

Die NRW-Finanzämter betreuen nach Ministeriumsangaben 7,3 Millionen Einkommensteuerfälle. Innerhalb von zwei Wochen bis fünf Monaten werden demnach über 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet.

Beim KI-Einsatz in der Steuerveranlagung sieht das Landesfinanzministerium Nordrhein-Westfalen in einer Vorreiterrolle unter den Bundesländern. Im neuen Rechenzentrum in Kaarst bei Düsseldorf, das derzeit im Bau ist, soll eigene KI-Hardware betrieben werden.

Bereits jetzt seien KI-Chatbots wie ChatGPT und Google Gemini für den dienstlichen Gebrauch unter klaren Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Steuergeheimnisses freigegeben worden - etwa zur Texterstellung, Recherche oder Bildgenerierung, erklärte das Ministerium.

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(dpa)