Gerichtsverhandlung Schmuggel-Prozess: Gericht verhängt Freiheitsstrafe

Neuss/Kleve. · Eine Neusser Firma soll illegal Waren eingeführt haben.

Die Angeklagten beim Prozessauftakt.

Foto: Klaus-Dieter Stade (kds)

Die Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichtes hat am Freitag das Urteil gegen zwei wegen Schmuggels angeklagter Emmericher Zöllner gesprochen: Der 67-jährige Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 61-Jährige bekam ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung.

In 230 Fällen hat sich der Hauptangeklagte der Beihilfe zum bandenmäßigen Schmuggel schuldig gemacht, 174 Mal in Tateinheit mit Untreue. Von seinem Dienstcomputer im Emmericher Zollamt aus hat er zwischen 2012 und 2014 Zollverfahren für Schiffscontainer unrechtmäßig beendet. Die Container voller chinesischer Kleinwaren und Textilien sahen nie Emmericher Boden, sondern gingen direkt von Hamburg nach Polen oder von Rotterdam über Neuss nach Italien – letztendlich landete wohl ein Großteil der Waren auf dem Schwarzmarkt.

Dass ein Container, der aus China in die EU importiert wird, nicht direkt am europäischen Hafen kontrolliert werden muss, macht ein bestimmtes Zollversandverfahren möglich. Dieses erlaubt es, dass ein Container irgendeinem Zollamt in der EU zur Kontrolle vorgeführt werden kann. Üblicherweise liegt das Amt irgendwo zwischen Hafen und Zielort. Doch die Container, die in Hamburg an Land und dann nach Polen gingen, hätten mit einem Abstecher nach Emmerich 900 Kilometer Umweg gehabt. Wären da nicht die angeklagten Emmericher Zöllner gewesen, die sich aus der Ferne um die Abwicklung kümmerten. Zwar zahlten die teils unbekannten oder gesondert verfolgten Hinterleute Abgaben für die Container – etwa über Scheinfirmen und mit Hilfe einer maßgeblich beteiligten Neusser Handelsfirma. Die Warenwerte, die die verurteilten Zöllner per E-Mail erhielten, waren aber deutlich zu gering. So entstand durch die Fälle im Urteil ein Schaden von 2,7 Millionen Euro – konservativ kalkuliert.

Gericht: „Gigantische, raffiniert geplante Abgabenverkürzung“

Als Mitglied einer Bande sieht die Strafkammer nur den 67-Jährigen. Er traf die notwendigen Absprachen mit einem Mitarbeiter der Neusser Handelsfirma. Zudem verriet er das Dienstgeheimnis, weil er zollinterne Richtlinien an den Mitarbeiter weitergab. Der zweite Angeklagte ist laut Urteil zwar auch eingeweiht gewesen. Er vertrat den Hauptangeklagten jedoch nur in dessen Urlaubszeiten und wurde dafür wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 31 Fällen verurteilt, 26 Mal in Tateinheit mit Untreue.

Teils rätselhaft seien die Motive der Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter Christian Henckel. Es gäbe „keinerlei Hinweise auf Schmiergeldzahlungen“ – hohe Abfertigungszahlen hätten wohl für den Hauptangeklagten eine wichtige Rolle gespielt. Finanziell profitierten aber wohl nur die Hinterleute dieser, so der Vorsitzende, „gigantischen, raffiniert geplanten Abgabenverkürzung“. Möglich sei das durch die Zöllner geworden. „Sie haben dem Staat und dem Gemeinwesen erheblichen Schaden zugefügt“, sagte der Richter. Und auch dem Ansehen der Institution Zoll, die in Form der Zollfahndung Hannover den Schmuggel selbst akribisch aufgedeckt habe, sei geschadet worden, so der Vorsitzende.