Prozess vor dem Landgericht Zollbeamter soll Schmuggel für Neusser Firma ermöglicht haben
Neuss/Kleve/Emmerich. · Neben dem 67-Jährigen ist noch ein weiterer Beamter angeklagt.
Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe hat die Klever Staatsanwaltschaft jetzt für einen früheren Beamten des Emmericher Zollamtes gefordert. Der mittlerweile pensionierte 67-Jährige soll von 2012 bis 2014 in 230 Fällen Beihilfe zum bandenmäßigen Schmuggel geleistet haben. Bei einem Großteil der Fälle soll er sich auch der Untreue schuldig gemacht haben.
Als Teil einer Bande habe er sich maßgeblich am Geschäftsmodell einer Neusser Handelsfirma beteiligt, die „Dreh- und Angelpunkt“ des Schmuggels chinesischer Waren in die EU gewesen sei, so der Staatsanwalt im Schlussplädoyer. Wesentlicher Teil des Geschäftsmodells der Firma sei es gewesen, den Kunden die Kontrolle importierter Waren durch den Zoll zu ersparen.
Der Hauptangeklagte soll die Schiffscontainer aus China, die in Hamburg oder Rotterdam landeten und dann dem Emmericher Zollamt vorgeführt werden sollten, an seinem Zollcomputer als bearbeitet markiert haben. Grundlage waren gefälschte Rechnungen und zu geringe Mengenangaben, die ihm die Neusser Firma schickte. Tatsächlich kontrolliert wurden die Container nicht, sie gingen direkt von Hamburg nach Polen oder über Neuss nach Italien. Einen Schaden von gut 2,4 Millionen Euro soll der 67-Jährige verursacht haben.
Fast 250 000 Euro Schaden soll der zweite Angeklagte, ein mittlerweile suspendierter 61-jähriger Beamter des Emmericher Zolls, als Urlaubsvertretung des Hauptangeklagten verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann soll sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 31 besonders schweren Fällen schuldig gemacht haben, in 25 Fällen tateinheitlich mit Untreue. In die Absprachen mit der Neusser Firma sei er aber nicht eingebunden und auch nicht Teil der Bande gewesen, so der Staatsanwalt. Beide Angeklagten hätten nicht finanziell von ihren Handlungen profitiert.
Das Gericht will das Urteil am kommenden Freitag verkünden
Die Verteidigung des 67-Jährigen beantragte zwei Jahre auf Bewährung. Der Hauptangeklagte sei nicht in eine Bande eingebunden gewesen und habe auch nicht gewusst, dass Steuern und andere Angaben verkürzt würden, so sein Verteidiger. Das Motiv: „Er wollte nicht ein weiteres Zollamt schließen sehen, und daher die Statistik der Abfertigungen hochtreiben“, so der Anwalt. Ähnlich hatte auch die Staatsanwaltschaft zuvor das Motiv des 67-Jährigen eingeschätzt: Ziel des Hauptangeklagten sei es gewesen, „eine hohe Abfertigungszahl zu generieren, um den Fortbestand des Emmericher Zollamts zu sichern“.
Freispruch beantragte der Verteidiger des 61-jährigen Angeklagten: Sein Mandant sei zunächst davon ausgegangen, dass die von ihm übernommenen Einfuhrvorgänge bereits geprüft worden und nur noch auf dem Papier zu erledigen seien. Später sei er dann skeptisch geworden und habe sich zwei Mal an die Amtsleiterin gewendet.
Am Freitag, 24. Januar, soll das Urteil verkündet werden.