Die Gesetze im Überblick Bundesratsbeschlüsse: Von Burka-Verbot bis Lohngleichheit
Berlin (dpa) - Mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, der Einsatz elektronischer Fußfesseln, mehr Mehrweg - der Bundesrat beschloss viele Verbraucher- und Sicherheitsgesetze:
LOHNGERECHTIGKEIT: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen von Frauen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.
FUSSFESSEL: Künftig gibt es mehr Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel. Sogenannte „Gefährder“ sollen nach der Haftentlassung damit überwacht werden können. Anders als bisher darf das Instrument dann etwa zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß.
BKA-GESETZ: Die IT-Strukturen beim Bundeskriminalamt (BKA) werden umgebaut - und auch das BKA darf elektronische Fußfesseln einsetzen.
RECYCLING: Ab 2019 soll in Deutschland mehr recycelt werden. Zudem müssen Geschäfte dann ihre Kunden über Schilder am Regal darüber informieren, wo Mehrwegflaschen stehen. Der Mehrweganteil soll so steigen. Die Pfandpflicht wird auf Fruchtnektar-Schorlen ausgeweitet.
STRAHLENSCHUTZ: Die Menschen in Deutschland sollen künftig besser vor radioaktiver Strahlung geschützt werden. Das neue Strahlenschutzgesetz sieht etwa für den Fall eines Atomunfalls klarere Pläne und Kompetenzen vor. Zudem soll die Belastung mit dem krebserregenden Edelgas Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sinken.
KREDITHÜRDEN: Ein neues Gesetz mit Obergrenzen für Kredite soll künftig Blasen auf Immobilienmärkten verhindern. Eine Ergänzung des Finanzaufsichtsrechts soll verhindern, dass faule Immobilienkredite Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten.
SELBSTFAHRENDES AUTO: Computer dürfen in Autos auf deutschen Straßen künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können.
MUTTERSCHUTZ: Künftig können auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt und das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.
SCHIENENLÄRM: Zum Schutz lärmgeplagter Anwohner an Bahnstrecken ist das Schienennetz für besonders laute Güterwaggons ab Ende 2020 tabu.
ELEKTROFAHRZEUGE: Das Laden dieser Fahrzeuge wird einfacher. Das punktuelle Laden ist künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich.
CARSHARING: Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten attraktiver werden - mit Gratis-Parken und reservierten Stellflächen in begehrten Lagen. Die Vorteile gelten für Fahrzeuge mit festen Stationen und Wagen, die überall abgeholt und geparkt werden können.
VERHÜLLTE BEAMTE: Beamten und Soldaten wird es untersagt, ihr Gesicht während der Arbeit zu verhüllen - religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung widerspreche ihrem Neutralitätsgebot.
ANGRIFFE AUF POLIZISTEN: Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute werden künftig höher bestraft. In Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen.
FLUGGASTDATEN: Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Das soll der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen.
DATENSCHUTZREFORM: Das Datenschutz-Niveau soll im kommenden Jahr europaweit vereinheitlicht werden. Der Bundesrat billigte ein neues Bundesdatenschutzgesetz, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen.
FAHRLEHRER: Die Ausbildung von Fahrlehrern wird um zwei auf zwölf Monate verlängert. Angehende Pkw-Fahrlehrer brauchen künftig aber keinen zusätzlichen Motorrad- und Lkw-Führerschein mehr. Das Mindestalter sinkt von 22 auf 21 Jahre.
TELEFONWERBUNG: Verbraucher sollen besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt werden. Verträge durch ungebetene Telefonanrufe sollen nur gültig sein, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Bisher ist es nur ein Vorstoß des Bundesrats.
KINDERLÄRM: Kinder sollen auf Sportplätzen Lärm ohne Obergrenzen machen dürfen. Das gilt heute nur für Kindertagesstätten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen. Der Bundesrat will mit seinem Vorstoß erreichen, dass Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm auch bei Sportplätzen geringere Chancen haben.
WLAN: Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu verbessern und offene WLAN-Zugänge in Deutschland zu fördern.
HEIRATSALTER: Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Ehen von unter 16-Jährigen gelten pauschal als nichtig.